AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mercedesteileshop GbR , für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

(Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.

(ZDK))

Kfz-Reparaturbedingungen

Stand: 01/2022

 

  1. Auftragserteilung
  2. Im Auftragsschein oder in einem

 Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden

Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche

oder verbindliche Fertigstellungstermin

 anzugeben.

  1. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des

Auftragsscheins.

  1. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer,

Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie

Überführungsfahrten durchzuführen.

  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des

Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der

Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten

Anspruch des Auftraggebers gegen den

Auftragnehmer.

Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen

den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen

Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht,

wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes

Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht

oder berechtigte Belange des Auftraggebers an

einer Abtretbarkeit des Rechtes das

schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an

einem Abtretungsausschluss überwiegen.

 

  1. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
  2. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der

Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise,

die bei der Durchführung des Auftrags

voraussichtlich zum Ansatz kommen.

Preisangaben im Auftragsschein können auch

durch Verweisung auf die in Frage kommenden

Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden

Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

  1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche

Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen

Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten

und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen

und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der

Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag

bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner

Abgabe gebunden.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags

erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber

berechnet werden, wenn dies im Einzelfall

vereinbart ist.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein

Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den

Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung

verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der

Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des

Auftraggebers überschritten werden.

  1. Wenn im Auftragsschein Preisangaben ent-

halten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoran-

schlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

 

III. Fertigstellung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen sofern vereinbart

schriftlich als verbindlich bezeichneten

 Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert

sich der Arbeitsumfang gegenüber dem

ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine

Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer

unverzüglich unter Angabe der Gründe einen

neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

  1. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche

die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum

Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich

zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24

Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer

nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein

möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den

jeweils hierfür gültigen Bedingungen des

Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu

stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche

Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen

Mietfahrzeuges zu erstatten.

Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der

Fertigstellung des Auftragsgegenstandes

unverzüglich zurückzugeben; weitergehender

Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der

Auftragnehmer ist auch für die während des

Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit

der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der

Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung

eingetreten wäre.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der

Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung

eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von

Mietwagenkosten den durch die verzögerte

Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall

ersetzen.

  1. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht

für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder

vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des

Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters

oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin

infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen

ohne eigenes Verschulden nicht einhalten

kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter

Verzögerungen keine Verpflichtung zum

Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung

eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von

Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme

eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist

jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die

Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies

möglich und zumutbar ist.

 

  1. Abnahme
  2. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch

den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des

Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart

ist.

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den

Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab

Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung

oder Übersendung der Rechnung abzuholen.

Im Falle der Nichtabnahme kann der

Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten

Gebrauch machen.

Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines

Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die

Frist auf 2 Arbeitstage.

  1. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer

die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.

Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen

des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt

werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung

gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Berechnung des Auftrages
  2. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren

für jede technisch in sich abgeschlossene

Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile

und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder

Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen

diese auf seine Rechnung und Gefahr.

 Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

  1. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen

Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine

Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei

lediglich zusätzliche Arbeiten besonders

aufzuführen sind.

  1. Die Berechnung des Tauschpreises im

Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute

Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des

Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es

keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

  1. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss

seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine

Beanstandung seitens des Auftraggebers,

spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung

erfolgen.

 

Vl. Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag und Preise für

Nebenleistungen sind bei Abnahme des

Auftragsgegenstandes und Aushändigung

der Rechnung zur Zahlung in bar oder EC Zahlung fällig.

  1. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann

der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die

Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten

ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon

ausgenommen sind Gegenforderungen des

Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend

machen, soweit es auf Ansprüchen aus

demselben Vertragsverhältnis beruht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung

 eine angemessene Vorauszahlung

zu verlangen.

 

Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner

Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht

an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz

gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen

Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,

Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen

geltend gemacht werden, soweit sie mit dem

Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

Für sonstige Ansprüche aus der

Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfand-

recht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein

rechtskräftiger Titel vorliegt und der

 Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

Es gilt das verlängerte Eigentumsrecht.

Alle verbauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Vlll. Haftung für Sachmängel, Gewährleistung, Garantie.

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen

Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab

Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der

Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz

Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm

Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese

bei Abnahme vorbehält.

  1. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung

herzustellender oder zu erzeugender beweglicher

Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische

Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-

rechtliches Sondervermögen oder ein

Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in

Ausübung seiner gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,

verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen

Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung.

Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in

diesem Fall die gleichen Bestimmungen der Mercedesteileshop GbR

Es gilt für Verbraucher ein verkürztes Garantie/Gewährleistungsrecht von 1 Jahr ab Rechnungsstellung, wie in der Kfz-Branche üblich.

  1. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1

und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die

auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers,

seines gesetzlichen Vertreters oder seines

Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung

von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen

Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,

der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet

der Auftragnehmer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung

vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die

der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem

Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder

deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Auftrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen

darf. Diese Haftung ist auf den bei

Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen

Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der

gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und

Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von

ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte

Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und

den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3

dieses Abschnitts entsprechend.

  1. Unabhängig von einem Verschulden des

Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des

Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder

eines Beschaffungsrisikos und nach dem

Produkthaftungsgesetz unberührt.

  1. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt

werden, gilt folgendes:

  1. a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der

Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu

machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der

Auftragnehmer dem Auftraggeber eine

Bestätigung über den Eingang der Anzeige in

Textform aus.

  1. b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines

Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der

Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des

Auftragnehmers an einen anderen Kfz-

Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der

Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu

lassen, dass es sich um die Durchführung einer

Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt

und dass diesem ausgebaute Teile während einer

angemessenen Frist zur Verfügung zu halten

sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der

dem Auftraggeber nachweislich entstandenen

Reparaturkosten verpflichtet.

  1. c) Im Falle der Nachbesserung kann der

Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung

eingebauten Teile bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes

Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags

geltend machen.

Ersetzte Teile werden Eigentum des

Auftragnehmers.

 

  1. Haftung für sonstige Schäden
  2. Die Haftung für den Verlust von Geld und

Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in

Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

  1. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die

nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“

geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen

Verjährungsfrist.

  1. Für Schadensersatzansprüche gegen den

Auftragnehmer gelten die Regelungen in

Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4

und 5 entsprechend.

  1. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und

Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des

Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich

der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur

vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

 

Xl. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen

Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit

Kaufleuten einschließlich Wechsel- und

Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand

der Sitz des Auftragnehmers.

 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,

nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland

verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist.

 

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

  1. Kfz-Schiedsstellen
  2. a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen

Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der

Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem

Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit

einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder –

mit dessen Einverständnis – der Auftragnehmer

die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-

Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss

unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes

durch Einreichung eines Schriftsatzes

(Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

  1. b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle

wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

  1. c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die

Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge-

hemmt.

  1. d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet

sich nach deren Geschäfts- und

Verfahrensordnung, die den Parteien auf

Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle

ausgehändigt wird.

  1. e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge-

schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be-

schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines

Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die

Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

  1. f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle

werden Kosten nicht erhoben.

  1. Hinweis gemäß § 36

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem

Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des

VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht

verpflichtet.